In unserer Praxis ein durchaus gängiger Fall:
Eine Person hat eine Vorsorge mit uns vereinbart, in der die dereinstige Bestattung als Gesamtpaket oder durch entsprechende Beratung detailliert für den Einzelfall geregelt wurde. Später kommt diese Person aufgrund ihres Alters unter Betreuung. Plötzlich entscheidet der Betreuer über die Rechtsgeschäfte dieser Person. Er kann die abgeschlossene Vorsorge kündigen. Noch häufiger sind die Fälle, in denen die betreute Person Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss und der Betreuer nicht gegen die Aufforderung des Sozialamts vorgeht, die Bestattungsvorsorge zu kündigen, um den Lebensunterhalt der betreuten Person zu bestreiten.
Selten sind solche Fälle nicht, Mehr als eine Million Menschen stehen in Deutschland unter Betreuung. Es kommt hinzu, dass die Kündigung eines Vorsorgevertrages grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Wir bieten Ihnen eine größtmögliche Absicherung der Vorsorgeverträge durch den Eintrag in das seit März 2005 bei der Bundesnotarkammer eingerichtete Vorsorgeregister. Zugleich erhält der Vorsorgende durch die Bevollmächtigung des beauftragten Bestatters Gewissheit, dass die von ihm gewünschte Bestattung auch durchgeführt wird.
Wie funktioniert das?
Wie bisher wird mit dem Vorsorgenden ein schriftlicher Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, der die Wünsche des Vorsorgenden in Form eines Bestattungsauftrages in der Zukunft festhält. Die Finanzierung wird mit einer Sterbegeldversicherung oder durch Einzahlung auf das unabhängige Teuhandkonto festgelegt.
Zusätzlich aber wird nunmehr eine Verfügung (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung, siehe Bild rechts) des Vorsorgenden getroffen, mit dem die Eintragung der Vorsorge in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer durch das Kuratorium beauftragt wird.
Damit kann jedes Vormundschaftsgericht in Deutschland erkennen, dass durch die vorsorgende Person eine entsprechende Verfügung getroffen wurde. An diese Verfügung vor der Betreuung ist das Vormundschaftsgericht und der Betreuer grundsätzlich gebunden, da der Wille des Betreuten bei der Betreuung zu berücksichtigen ist.
Wie läuft die Eintragung ab?
Sie erhalten von uns die Formulare „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung“. Wir geben die Daten an das Vorsorgeregister weiter.
Nach Eingang der Eintragungsgebühr erfolgt die Eintragung in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und Sie erhalten durch uns die Bestätigung für Ihre Akten.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Eintragung in das Vorsorgeregister regeln sich nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung der Bundesnotarkammer bzw. über das Kuratorium Dt. Bestattungskultur oder Treuhand AG als Serviceleistung für z. Zt. 22 EUR (Stand 2016). Spätere Löschungen, Änderungen oder Ergänzungen sind ebenfalls kostenpflichtig.
Haben Sie noch Fragen?
Informationen zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhalten Sie unter www.zvr-online.de im Internet oder bei uns persönlich.